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   OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13 (EnWG)   

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https://dejure.org/2014,30889
OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13 (EnWG) (https://dejure.org/2014,30889)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.09.2014 - 2 U 122/13 (EnWG) (https://dejure.org/2014,30889)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. September 2014 - 2 U 122/13 (EnWG) (https://dejure.org/2014,30889)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 26 ARegV, § 242 BGB, § 1 EnWG 2005, § 3 Nr 12 EnWG 2005, § 3 Nr 24a EnWG 2005
    Abschluss eines Konzessionsvertrags mit einem Neukonzessionär über ein Gasversorgungsnetz: Gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Altkonzessionär und Neukonzessionär; Umfang der Überlassungs- und Auskunftspflichten des Altkonzessionärs gegenüber dem Neukonzessionär

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Neukonzessionärs hinsichtlich bestehender Gasverteilungsanlagen; Umfang der Überlassungspflicht des Altkonzessionärs

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Anwendbarkeit des EnWG 2005 auf Vertragsschluss vor dem 04.08.2011 unabhängig vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Neu- Konzessionsvertrags [nur Leitsätze]

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 26 ARegV, §§ 134, 242 BGB, §§ 1, 3 Nr. 12, 3 Nr. 24a, 3 Nr. 29b, 23a, 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG 2005, § 142 ZPO
    Zur Reichweite des Auskunftsanspruchs des Neukonzessionärs auf Grundlage des § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG 2005 i. V. m. § 242 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des EnWG 2005 auf Vertragsschluss vor dem 04.08.2011 unabhängig vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Neu-Konzessionsvertrags

  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung des Neukonzessionärs hinsichtlich bestehender Gasverteilungsanlagen

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altkonzessionär muss Neukonzessionär umfassend Auskunft erteilen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 9 (Leitsatz)
  • maslaton.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Neukonzessionärs bei Übernahme des Gasnetzes

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Energiekonzessionen: Auskunftsanspruch des Neukonzessionärs

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altkonzessionär muss Neukonzessionär umfassend Auskunft erteilen! (VPR 2015, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 299
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13
    Grundsätzlich trägt jedoch die Beklagte, welche sich auf die Nichtigkeit des Vertrags wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot i.S. von § 134 BGB beruft, die Darlegungs- und ggf. die Beweislast für einen Nichtigkeitsgrund (vgl. Ellenberger in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 134 BGB Rn. 12a m.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.12.2012, VI-3 Kart 137/12, ZNER 2013, 277 für die Unwirksamkeit eines Konzessionsvertrags nach § 46 EnWG 2005 ).

    Der Begriff "notwendig" für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet ist nach allgemeinem Sprachgebrauch dahin zu verstehen, dass es allein darauf ankommt, dass die jeweilige Verteilungsanlage nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der neue Konzessionsnehmer seine Pflichten aus dem Konzessionsvertrag (Gewährleistung der allgemeinen Versorgung mit Gas im Konzessionsgebiet) nicht mehr in gleicher Weise ausüben könnte, wie der Altkonzessionär (vgl. BGH, Beschluss v. 03.06.2014 "Stromnetz Homberg", a.a.O., Tz. 31 f. m.w.N.; ebenso bereits OLG Frankfurt, Urteil v. 14.06.2011, 11 U 36/10 (Kart), ZNER 2012, 188; a.A. noch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.12.2012, a.a.O.).

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner o.g. Entscheidung (Beschluss v. 12.12.2012, a.a.O., Tz. 148 ff.) anführt, dass bei einem derart weiten Verständnis des Begriffs "notwendig" dem Tatbestand des § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG keine Abgrenzungsfunktion mehr zukomme, folgt der Senat dem nicht.

  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13
    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin die zu übermittelnden Daten etwa nicht ausschließlich zweckgebunden verwendet (vgl. BGH, Beschluss v. 10.08.2005, XII ZB 63/05, NJW 2005, 3349 zur Beschwer durch Verurteilung zur Auskunft ; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.10.2010, VI-2 U 18/08 (Kart) zum Kostenwert der Berufung eines Altkonzessionärs bei Verurteilung zur Auskunft ).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07

    Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind die bisher relevanten kalkulatorischen Restwerte auch nach einer Übernahme (Netzkauf bzw. Netzmiete) weiter anzusetzen bzw. dürfen zumindest nicht überschritten werden (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2008, KVR 35/07).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 44/10

    Zulässigkeit der Berufung bei übereinstimmender Teilerledigungserklärung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13
    Soweit mit der Berufung zugleich die Kostenentscheidung in erster Instanz angegriffen worden ist, resultiert daraus keine Erhöhung des Streitwerts; die auf den erledigten Teil entfallenden Prozesskosten sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss v. 12.04.2011, VI ZB 44/10, MDR 2011, 810).
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13
    Auf den vorliegenden Fall ist in zeitlicher Hinsicht das Energiewirtschaftsgesetz in der bis zum 03.08.2011 geltenden Fassung (EnWG 2005) anzuwenden, denn für das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs des neuen Energieversorgungsunternehmens auf Überlassung von Energieverteilungsanlagen durch den bisherigen Konzessionsnehmer und den damit zusammenhängenden Anspruch auf Auskunftserteilung ist auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen, d.h. auf den Zeitpunkt des Abschlusses des neuen Konzessionsvertrags am 15.12.2010 (vgl. nur BGH, Beschluss v. 03.06.2014, EnVR 10/13 "Stromnetz Homberg", zitiert nach juris, Tz. 18 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 68/10

    Energiewirtschaft: Einstufung des Stromleitungssystems eines Campingplatzes als

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13
    Als Netz in diesem Sinne ist auch ein strahlenförmiges Netz oder eine sog. Stichleitung anzusehen (vgl. BGH, Beschluss v. 18.10.2011, EnVR 68/10, in juris Tz. 19).
  • OLG Celle, 09.01.2014 - 13 U 52/13

    Umfang der Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13
    Die Auskunftsverpflichtung der Beklagten umfasst die hier von der Klägerin begehrten Informationen über die von der zuständigen Regulierungsbehörde für die Netzentgelte anerkannten kalkulatorischen Restwerte (so auch OLG Celle, Urteil v. 09.01.2014, 13 U 52/13, ZNER 2014, 83, dort die Auskunftsverpflichtung des Altkonzessionärs gegenüber der Konzessionsgeberin betreffend ).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 11 U 36/10

    Zur Auslegung einer konzessionsvertraglichen Endschaftsklausel im Rahmen der

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.09.2014 - 2 U 122/13
    Der Begriff "notwendig" für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet ist nach allgemeinem Sprachgebrauch dahin zu verstehen, dass es allein darauf ankommt, dass die jeweilige Verteilungsanlage nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der neue Konzessionsnehmer seine Pflichten aus dem Konzessionsvertrag (Gewährleistung der allgemeinen Versorgung mit Gas im Konzessionsgebiet) nicht mehr in gleicher Weise ausüben könnte, wie der Altkonzessionär (vgl. BGH, Beschluss v. 03.06.2014 "Stromnetz Homberg", a.a.O., Tz. 31 f. m.w.N.; ebenso bereits OLG Frankfurt, Urteil v. 14.06.2011, 11 U 36/10 (Kart), ZNER 2012, 188; a.A. noch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.12.2012, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17

    Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck-

    Aus dem gleichen Grund liegt auch kein Widerspruch zu dem von der Beklagtenseite in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des OLG Naumburg vom 11.09.2014 (2 U 122/13 (EnWG)) vor.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten hat der Neukonzessionär keinen geringeren Auskunftsanspruch (OLG Frankfurt, aaO., Rn. 85 f; OLG Naumburg, Urteil vom 11.09.2014, Az. 2 U 122/13 (EnWG), juris Rn. 58 f).

  • LG Dortmund, 24.07.2019 - 10 O 52/17

    Konzessionsvergabeverfahren, Bewertungsmethode, Darlegungs- und Beweislast,

    Aus diesem Grund vermag das erkennende Gericht sich auch nicht dem OLG Naumburg (a.a.O sowie Urteil vom 11.09.2014, Az. 2 U 122/13 (EnWG) (= Anlage K 36)) anzuschließen, wenn dies die Darlegungs- und Beweislast "nach allgemeinen Grundsätzen" demjenigen auferlegen will, der die Nichtigkeit des Konzessionsvertrages geltend macht.

    Hier liegt auch der entscheidende Unterschied zu den Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse "schützenden" Urteilen (so z.B. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.04.2018, Az. 16 U110/17 Kart, Rn. 82 (Anlage K 77)); OLG Naumburg, Urteil vom 11.09.2014, Az. 2 U 122/13 (EnWG) (= Anlage K 36)), welche in einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die jeweiligen Kommunen ergangen waren.

  • LG Stuttgart, 20.12.2016 - 41 O 58/15

    Energierecht: Anspruch des Neukonzessionärs auf Übereignung von Hochspannungs-

    Vom Übertragungsanspruch erfasst sind vielmehr alle Verteilungsanlagen, die nicht hinweg gedacht werden können, ohne dass die allgemeine Versorgung hierdurch negativ beeinträchtigt wird (BGH a.a.O. Stadt Homberg; OLG Naumburg, Urteil vom 11.09.2014 - 2 U 122/13 (EnWG) -, juris).

    Jede Beschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten des Neukonzessionärs für den Betrieb des örtlichen Verteilernetzes gegenüber den Möglichkeiten des Altkonzessionärs ist objektiv geeignet, den vom Gesetzgeber gewünschten Wettbewerb um den Betrieb dieser Netze negativ zu beeinträchtigen (so auch OLG Naumburg, Urteil vom 11.09.2014 - 2 U 122/13 (EnWG) -, juris, Rdn.42).

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